Verbot des Verbrennungsmotors – oder was man vom Projektmanagement lernen könnte

Die Politik streitet sich darum, zu welchem Jahr denn nun der Verbrennungsmotor verboten werden soll. Ich denke, die Fragestellung an sich ist schon vollkommen falsch. Keine wissenschaftliche Betrachtung, keine Faktensammlung – einfach nur eine persönliche Betrachtung mit der Erfahrung, was erfolgreiche Projekte ausmacht.

Aus Visionen werden Ziele, nicht umgekehrt

Eigentlich ist es doch “nur” ein riesiges Projekt – unser urbanes Zusammenleben auch in der Zukunft zu sichern ohne massive Einschränkungen hinzunehmen. Rahmenbedingung ist dabei, dass wir schnellstmöglich unser Handeln so ändern müssen, dass unser Klima dies noch zulässt.

Politiker machen es sich gerne einfach, so versteht es der Wähler am besten. Also propagiert man, den Verbrennungsmotor bis zu einem bestimmten Jahr zu verbieten. Was das wirklich bringt, kann man nicht genau definieren. Irgendwie werden dann die Stickoxide und das CO2 reduziert.

2030 ist auch nur eine aus der Luft gegriffene, gut klingende runde Zahl – es hätte auch jede andere sein können.

Ob der Elektromotor in seiner Gesamtheit (Produktion, Betrieb, Außerbetriebnahme) wirklich umweltfreundlicher ist, weiß man noch gar nicht so genau. Schließlich müssen die Akkus aus hergestellt und wieder entsorgt werden und auch der Strom muss irgendwie produziert werden. Es kann sein, dass dies klappt – kann aber auch gnadenlos bei einer Massennutzung scheitern.

Ich will damit gar nicht gegen die Grünen oder irgendeine Partei wettern, sie meinen es bestimmt gut und sind der Überzeugung, auf dem richtigen Weg zu sein.

Das Problem: Die Abschaffung ist streng genommen kein Ziel, sondern einfach nur eine Maßnahme. Ein Ziel wäre beispielsweise die Reduktion von CO2 und Stickoxiden. Ziele können sich auch dynamisch verändern – bis vor ein paar Jahren hat niemand über Stickoxide gesprochen. Nur in Maßnahmen zu agieren, bringt ohne ein klares Ziel oft nichts. Es wird dadurch komplizierter, dass man das Ziel auch mit einer ganz anderen Maßnahme erreichen könnte – beispielsweise den Individualverkehr drastisch zu reduzieren. Vollkommen andere Auswirkung, aber das Ziel genauso erreicht. Es fehlt also noch irgendein Maßstab.

Was kann man nun von einem Projekt lernen? Erfolgreiche Projekte folgen einem Muster: es gibt eine Strategie oder Vision, an der man alle Projektziele ausrichten kann. Passt ein Ziel nicht zur Vision, muss an einer der beiden Stellen etwas geändert werden. Sind die Ziele klar definiert, kann man daraus die Maßnahmen ableiten, die zur Erreichung dieser Ziele nötig sind.

Fazit: Der Politik fehlt (oder ich habe sie noch von keinem Politiker gehört) eine Vision, wie wir uns in der Zukunft umweltbewusst und trotzdem effektiv und möglichst kostengünstig von A nach B bewegen können. Denn um nichts anderes geht es tatsächlich. Unter dieser Aussage könnten sich wahrscheinlich die meisten versammeln.

Wie könnte nun solch eine Vision aussehen?

Nehmen wir einmal als Beispiel die Hauptstadt Berlin – es könnte aber auch jede andere Großstadt in Deutschland sein. Jeden Tag Verkehrschaos, volle U-und S-Bahnen, unzuverlässige Verkehrsmittel und als Radfahrer zu bestehen ist ein kleines Abenteuer.

Im Jahre 2030 wird endgültig der Individualverkehr im Innenstadtring keine Rolle mehr spielen. Da die Stadt Berlin ihren Bürgern die Vision – untermauert mit konkreten Umsetzungsschritten – bereits heute vorstellen wird, kann sich jeder Bewohner bei der zukünftigen Anschaffung eines privaten Verkehrsmittels langfristig darauf einstellen.

In diesem Zuge werden die Kapazitäten des Nahverkehrs massiv ausgebaut. Die Straßen sind durch den Wegfall der privaten PKW frei für pünktliche und deutlich höher frequentierte Verbindungen.

Wer schneller an sein Ziel kommen möchte, findet ausreichende Kapazitäten mehrerer Carsharing-Anbieter. Diesen Anbietern wird allerdings nur eine Lizenz erteilt, wenn sie eine umweltfreundliche Flotte bereitstellen und Lösungen gegen Einzelbelegungen von Fahrzeugen anbieten können – also eine Mischung aus Carsharing und Mitfahrzentralen. Auf Basis von Navigationssystemen und Smartphones ist heute schon ein System denkbar. Auf dieser Basis können heutige Automobilkonzerne neue Geschäftsmodelle entwickeln. Von den eingenommenen Lizenzgebühren kann der Nahverkehr optimiert werden.

Viele heutige Straßen und Innenstadt-Parkhäuser werden dem Fahrradverkehr zur Verfügung stehen. Es kann das eigene Fahrrad oder aber auch Bikesharing genutzt werden. Auch hier werden seitens der Stadt Lizenzen vergeben. Selbstverständlich sind die Nahverkehrsmittel so umgestaltet, dass Fahrräder einfach und in größeren Kapazitäten befördert werden können. So kann beispielsweise mindestens ein Waggon jeder S-Bahn einfach in einen kompletten Fahrradwaggon umgestaltet sein.

Es existiert ein durchgehendes Abrechnungssystem. Egal, ob man den öffentlichen Nahverkehr benutzt, ein Car- oder Bikesharing-Angebot nutzt, oder sein Fahrrad im Parkhaus parkt oder tatsächlich noch mit dem Privatwagen fahren möchte – ein Bezahlsystem mit einem durchgehenden Tarif. Grundsätzlich gilt das Prinzip: je umweltfreundlicher, desto kostengünstiger.  In der Regel bedeutet mehr Komfort auch eine schlechtere Note für die Umwelt. Der jetzige Individualverkehr mit Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird somit die teuerste und unbequemste Variante sein.

In den verbleibenden 12 Jahren werden sich darüber hinaus Technologien entwickelt haben, die die Erreichung dieser Ziele massiv vereinfachen werden. Selbstfahrende Fahrzeuge in verschiedenen Größen werden dazu führen, dass Carsharing, Taxigewerbe und öffentlicher Nahverkehr zusammenwachsen. Feste Haltestellen werden nicht mehr nötig sein. Der Kunde wird nur noch am Smartphone Start- und Zielpunkt sowie die Ankunftszeit definieren und ein selbstfahrender Bus wird ihn rechtzeitig abholen. Die Haltestellen zwischendurch wird das System aus den Anforderungen aller Benutzer individuell und dynamisch definieren. Umsteigen gehört vielleicht dann der Vergangenheit an.

Wer schneller von A nach B will, muss mehr bezahlen. Wer komfortabler, z.B. alleine in einem Fahrzeug oder direkt ohne Halt fahren möchte, der bezahlt mehr.

Übrigens könnte diese Vision auch natürlich für Pendler aus dem Umland gelten. Abends die Abholzeit im Smartphone eingegeben – und am nächsten Morgen steht ein automatisches Sammeltaxi vor der Tür und bringt die Pendler zur nächsten S-Bahn. Die lange Strecke wird mit dem Zug zurückgelegt und im Zentrum kann sich der Pendler spontan entscheiden, ob er sich ein Fahrrad nimmt, zu Fuß geht oder einen automatischen Bus für die restliche Strecke. Oder man fährt mit dem Fahrrad zur S-Bahn und kann das Fahrrad auch im Berufsverkehr problemlos mitnehmen – das E-Bike vielleicht sogar während der Fahrt wieder laden.

Schöne Ideen, aber…

…nicht realisierbar. Doch, man muss es nur wollen. Vielleicht wird noch nicht alles in 2030 fertig sein, aber wichtig ist: man hat eine Vision, auf die man hinarbeitet. Erst, wenn solche Visionen entwickelt werden, kann man darauf basierend konkrete Ziele definieren und dann auch jede Maßnahme darauf ausrichten und auch die Sinnhaftigkeit prüfen.

Vielleicht ist dann ein Verbot des Verbrennungsmotors sinnvoll, wahrscheinlich gibt es aber wichtigere Ziele. Sicher käme man dann heute schon auf die Idee, dass gewisse Straßenbaumaßnahmen vollkommen falsch geplant sind. Ausgerichtet auf die Strategie würde man nicht einem fließenden Individualverkehr den Vorrang geben, sondern vielleicht heute schon dem Fahrradverkehr. Wer nicht glaubt, das das geht, möge sich mal in Amsterdam oder Kopenhagen umschauen.

Es bedarf einer Politik, die solche Visionen entwickeln will und langfristig umsetzen möchte. Die Ausrichtung unserer Politik auf kurzfristige Erfolge und die nächste Wahl ist dabei wenig hilfreich. Visionen werden vom Wähler selten belohnt.

Um zum Ausgangspunkt zurück zu kommen: nicht das Verbot einer veralteten Technologie ist zielführend, sondern neue Technologien so auszubauen, dass sie von den Menschen freiwillig genutzt werden, weil sie ihm Vorteile bringen. Und ihm eine Strategie präsentieren, die er verstehen kann und bereit ist, zu unterstützen.

Soweit ich weiß, hat beim Fotografieren nie jemand das umweltschädliche Entwickeln von analogen Filmen verboten. Auch Super-8 ist noch erlaubt. Trotzdem nutzen fast alle die Vorteile der digitalen Welt – ist einfach bequemer und günstiger heutzutage. Und wer analog unterwegs sein möchte, der darf das noch – er muss nur tiefer in die Tasche greifen dafür.

BaFin plant Mitte 2017 die Veröffentlichung der BAIT: Geschäftsleitung wird mehr in die Pflicht genommen

Die IT-Prüfungen der BaFin in den Banken sind noch nicht zufriedenstellend. Letzte Woche wurde in Bonn eine “Konkretisierung der MaRisk durch ein Rundschreiben zu Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT)” vorgestellt.

Die BAIT soll Mitte des Jahres 2017 veröffentlicht werden und das IT-Risikobewusstsein in den Instituten erhöhen. Darüber hinaus soll mehr Transparenz über die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden geschaffen werden.

Die BaFin reagiert damit darauf, dass mit der Digitalisierung die Anzahl der schützenswerten Güter gewachsen ist. Nicht nur Geldvermögen und persönliche Daten, sondern inzwischen auch der Zugriff auf Dienstleistungen gehören inzwischen dazu.

Formell handelt es sich um ein Rundschreiben zur

  • Präzisierung von §25a Abs. 1 KWG und §25b KWG und einer
  • Konkretisierung der MaRisk mit einem analogen Aufbau und Verweisen.

Die Anforderungen der MaRisk und von gängigen Standards bleiben durch die BAIT unberührt. Sie beinhaltet die folgenden Themengebiete:

  1. IT-Strategie,
  2. IT-Governance,
  3. Informationsrisko-Management,
  4. Informationssicherheits-Management,
  5. Benutzerberechtigungs-Management,
  6. IT-Projekte und Anwendungsentwicklung,
  7. IT-Betrieb (inkl. Datensicherung) sowie
  8. Auslagerung und sonstiger Fremdbezug von IT-Dienstleistungen.

Insbesondere die Geschäftsführungen der Institute sollen mit diesem Rundschreiben weiter für die IT und deren Risiken bei einem unsachgemäßen Einsatz sensibilisiert werden. Ein “Zurücklehnen” oder das Prinzip der Hoffnung reicht bei zunehmender Digitalisierung und der verbundenen damit Öffnung der Prozesse nach Außen nicht mehr aus. Felix Hufeld, Präsident der BaFin hat es am Jahresanfang so formuliert: “Denn was heute als sicher gilt, kann morgen schon Einfallstor für Cyberangriffe sein. Wir fordern diese Sicherheit ein und verlangen von den Unternehmen, diese Sicherheit auch von ihren IT-Dienstleistern und Zulieferern einzufordern.

Für die Institute bedeutet es bereits heute, sich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Er sollte nicht als weitere Regulierung gesehen werden. Vielmehr ist es eine Hilfestellung, Schäden durch mangelhaft eingesetzte IT zu vermeiden.

Einen guten Überblick bietet diese Präsentation der BaFin.

 

Social Business: Neue Arbeitsweisen

Das Unternehmen muss sich darauf einstellen, neue Arbeitsweisen zu akzeptieren.

Warum z.B. einen wöchentlichen Projektbericht an den Vorgesetzten senden, wenn doch in der Projektcommunity ein Blogeintrag erstellt werden kann. Und zwar genau dann, wenn in dem Projekt etwas Entscheidendes passiert. Als Nebeneffekt haben alle Projektmitarbeiter Zugriff auf die Informationen und können im Team Ergänzungen und Korrekturen vornehmen.

Selbst später ins Projekt kommende Mitarbeiter werden der Community zugeordnet und haben auf einen Schlag einen kompletten Überblick über die bisherigen Aktivitäten. Und das ohne erst mühsam alte E-Mails aus den Postfachgräbern der einzelnen beteiligten Kollegen auszubuddeln.

Plötzlich ist damit aber die (immer geforderte) Transparenz in aller Konsequenz vorhanden. Damit muss ein Unternehmen umgehen können – die entsprechende Unternehmenskultur aufgebaut haben.