Braucht man für den Zahlungsverkehr eine Bank?

In Europa eigentlich nicht, könnte die kurze Antwort lauten.

Seit November 2009 gibt es die Richtlinie über Zahlungsdienste (PSD) der Europäischen Union, die inzwischen in nationales Recht umgesetzt wurde.

Die Richtlinie gilt für elektronische und bargeldlose Zahlungen aller Art, von Überweisungen und Lastschriften über Kartenzahlungen (einschließlich Kreditkarte) und Geldtransfers bis hin zu Zahlungen per Mobiltelefon oder Internet. Die Richtlinie gilt für Zahlungen in allen europäischen Währungen (nicht nur in Euro) vorausgesetzt, Auftraggeber und Empfänger der Zahlung haben beide einen Zahlungsdienstleister in einem der 30 Länder.

Durch die Richtlinie ist der Zahlungsmarkt geöffnet worden, da fortan auch andere Unternehmen als Banken (z.B. Geldtransfer-Anbieter, Einzelhändler und Telefongesellschaften) Zahlungsdienste anbieten dürfen. Zum Schutz Ihres Geldes werden diese neuen Institute einer Regulierung unterworfen. Diese Anbieter werden in der Richtlinie mit Banken und sonstigen Zahlungseinrichtungen unter dem Begriff „Zahlungsdienstleister“ zusammengefasst.

Ein Beispiel ist mein persönliches Lieblings-FinTech “Holvi”, welches der finnischen Bankenaufsicht unterliegt.

Mal sehen, wann die Großen, wie Google und Apple diese Möglichkeit erkennen.

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.