Impressumspficht bei XING – Ausrufezeichen, Fragezeichen?

Auch wenn die Sinnhaftigkeit zweifelhaft ist und unter Rechtsexperten auch umstritten: bestimmt werden es bald die ersten Abmahner versuchen.

Das Landgericht Dortmund hat im Februar einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. Demnach müssen Freiberufler und Gewerbetreibende ihr Internetprofil nicht ohne ein Impressum betreiben. Sinngemäß wird dies wohl auch für LinkedIn und andere Plattformen gelten.

XING selber glaubt zwar auch nicht an eine Notwendigkeit für alle Benutzer, lehnt sich aber auch nicht zu weit aus dem Fenster: https://blog.xing.com/2014/03/rund-ums-impressum/

Auf jeden Fall gibt es eine einfache Möglichkeit, das bei den meisten sicherlich eh auf der Homepage vorhandene Impressum per Copy & Past in das Profil zu übertragen und damit im Zweifelsfall Ruhe zu haben. Lediglich auf die eigene Profilseite gehen, ganz nach unten blättern und unten rechts ist dann ein Link zum Eintragen des Impressums.